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Allgemeine Geschäftsbedingungen der S. Müller Holzbau AG, Wil SG

Version 1, 27.10.2025


1. Grundlagen und Zweck der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: «AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der S. Müller Holzbau AG. Mit «Kunde» sind in den vorliegenden AGB sämtliche Vertragspartner der S. Müller Holzbau AG gemeint, denen gegenüber diesen vertraglichen Leistungen erbringt, wie Käufer, Auftraggeber, Bauherren, Besteller, etc.


2. Geltung der AGB

Die vorliegenden AGB kommen stets zur Anwendung, wenn die S. Müller Holzbau AG mit einem Kunden einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag abschliesst. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die S. Müller Holzbau AG habe deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 


3. Rangfolge

Bei sich widersprechenden rechtlichen Grundlagen kommen folgende Normen, Regelwerke und Dokumente in der Reihenfolge ihrer Aufzählung zur Anwendung:

1.       Werkvertrag / Auftragsbestätigung

2.      Bau- und Leistungsbeschrieb

3.      die vorliegenden AGB

4.     Vertragspläne, Konstruktions- und Korrexpläne

5.     SIA-Norm 118 (Ausgabe 2013)

6.     technische SIA-Normen, soweit diese dem Stand der Technik entsprechen und für den Vertragsgegenstand relevant sind


4. Vertragsabschluss

Erteilt der Kunde der S. Müller Holzbau AG anhand eines von dieser unterbreiteten Angebots einen Auftrag, so kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn die S. Müller Holzbau AG den Auftrag schriftlich bestätigt hat; bis zur schriftlichen Bestätigung bleiben Offerten der S. Müller Holzbau AG unverbindlich und freibleibend.  Dies gilt unabhängig von der Art und rechtlichen Qualifikation eines Vertrages, und somit auch etwa beim Abschluss von Werk- oder Kaufverträgen.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Im Angebot genannte Preise sind Richtpreise, sofern nicht anders vereinbart. Sämtliche Nebenkosten wie Vervielfältigungen, Plankopien, etc. werden zu den ortsüblichen Ansätzen nach Aufwand verrechnet.

 Veränderungen im Umfang der Leistungserbringung, sowie Veränderungen bei den Materialkosten von mindestens 3% gegenüber den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Materialkosten berechtigen die S. Müller Holzbau AG zu einer entsprechenden Preisanpassung. Materialpreisänderungen sind durch geeignete Nachweise (z.B. Marktpreisindex, Lieferantenbelege) zu belegen.

Sofern nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen der S. Müller Holzbau AG innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die S. Müller Holzbau AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen sowie die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet, ebenso Skontoabzüge bei Zahlungen ausserhalb einer vereinbarten Skontofrist.


6. Lieferung und Ausführung der Arbeiten

Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die S. Müller Holzbau AG ist bemüht, vereinbarte Termine, wenn immer möglich einzuhalten. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs der S. Müller Holzbau AG liegen (z.B. höhere Gewalt, Materialengpässe, Verzug anderer Handwerksgattungen, ungünstige Witterung oder dgl.) berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzforderungen oder einem Vertragsrücktritt.

Der Kunde ist verpflichtet, die S. Müller Holzbau AG bei der Ausführung der Arbeiten zu unterstützen und mitzuwirken, insbesondere indem er rechtzeitig den Zugang zu den Arbeitsstellen gewährt, und notwendige Informationen bereitstellt.


7. Abnahme und Gewährleistung

Arbeiten gelten als abgenommen, sobald der Kunde das Werk entgegengenommen oder in Betrieb genommen hat. Verweigert der Besteller die Abnahme ohne triftigen Grund, oder wirkt er trotz schriftlicher Aufforderung nicht mit, so gilt das Werk als abgenommen.

Die S. Müller Holzbau AG leistet Gewähr für eine einwandfreie Ausführung der Arbeiten gemäss dem Stand der Technik sowie den geltenden Vorschriften. Die Gewährleistung für Sachmängel richtet sich nach der SIA-Norm 118, d.h. die Rügefrist beträgt zwei Jahre, die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemässe Nutzung, natürliche Abnutzung, Eingriffe des Kunden oder Dritter sowie auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Bei berechtigten Mängelrügen hat die S. Müller Holzbau AG unabhängig von der Art und Qualifikation des Vertrages das Recht, die Mängel nach eigener Wahl zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Erst wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder nicht verhältnismässig ist, oder die S. Müller Holzbau AG diese aus einem anderen Grund ablehnt, kommt eine Minderung des Preises in Betracht.


8. Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls entfallen etwaige Ansprüche. Die S. Müller Holzbau AG haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die S. Müller Holzbau AG nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht in schwerer Weise verletzt wird. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wie z.B. für entgangenen Gewinn, wird - soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen.

Die Haftung der S. Müller Holzbau AG ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.


9. Rücktritt und Kündigung

Der Kunde kann vom Vertrag schriftlich zurücktreten, sofern die S. Müller Holzbau AG die vertraglich vereinbarten Leistungen trotz schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 30 Tagen nicht erbringt.  

Die S. Müller Holzbau AG ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät, wobei diese Aufzählung nicht abschliessend ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


10. Datenschutz

Die S. Müller Holzbau AG verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DGS). Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der unter https://smue.ch/datenschutz-allgemein einsehbaren Datenschutzerklärung abrufbar.


11. Urheberrecht

Zeichnungen, Pläne, Skizzen und andere Unterlagen, die von der S. Müller Holzbau AG erstellt werden, bleiben geistiges Eigentum der S. Müller Holzbau AG und dürfen ohne schriftliche Zustimmung vom Kunden insbesondere nicht verwendet, nicht verwertet, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte weitergegeben werden.


12. Kommunikation per E-Mail

Soweit die Kommunikation zwischen dem Kunden und der S. Müller Holzbau AG per E-Mail erfolgt, gilt die Schriftform als eingehalten.


13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Schriftlich abgeschlossene Verträge können nur durch schriftliche Übereinkunft abgeändert werden.

Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Website der S. Müller Holzbau AG unter https://www.smue.ch/AGB einsehbar.


14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei allfälligen Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Sitz der S. Müller Holzbau AG. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.